Energieausweis, Energieberatung, Lichtplanung und Energietechnik

Lichtplanung - DIALUX Berechnungen 

Die öffentliche Beleuchtung wird durch zahlreiche Verordnungen, Gesetze und Normen geregelt. Diese werden in der Praxis vielfach nicht oder nur unzureichend beachtet.
                     

  • Fast die meisten der Beleuchtungsanlagen im EU Raum werden nicht gesetzeskonform betrieben.   
  • Der Gesetzgeber schreibt eine Überprüfung der elektrischen Anlagen, Komponenten und Anlagenteile alle 5 Jahre vor. Diese Überprüfungspflicht wird von den Betreibern oftmals nicht eingehalten.                      

Meist werden den Städten und Gemeinden die Pflichten erst im Schadensfall bewusst.                                      

Grundsätzlich ist für die Erstellung eines Lichtplans folgend gegliedert:

  • Aufnahme der IST-Situation
  • Durchführung von Lichtstärkenmessungen und Spektrumsermittlung inkl. Messprotokoll
  • Information über den Sollzustand und Erstellung eines exemplarischen Lichtplans
    unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung
  • Begleitung über den Umstellungszeitraum bzw. bei der Musterleuchten-Installation
  • Vergleichsmessung der Lichtstärke und Erstellung der Messprotokolle und Auswertungen

Aufgrund des stetig wachsenden Verkehrsaufkommens wird die individuelle Anpassung der Verkehrsleiteinrichtungen und Beleuchtungssysteme ein immer wichtigerer Bestandteil der kommunalen Infrastruktur.

Neben der Planung der Aufgabenstellungen, erhalten Sie im Handumdrehn eine Energiekostenberechnung welche bei bestehenden Systemen klare Einsparungspotentiale darstellen kann unter der Verwendung von neuen Leuchtmitteltechnologien. 

 

Licht für Menschen muss aktivieren, einladen, gliedern, lenken und manchmal auch faszinieren.  

Auch die Gesundheit wird durch Licht maßgebend beeinflusst.